In De Haan kann man überall kostenlos parken.
In der blauen Zone ist eine Parkscheibe erforderlich. Die maximale Parkdauer ist angegeben.
Legen Sie Ihre blaue Parkscheibe gut sichtbar auf das Armaturenbrett hinter die Windschutzscheibe. Ihre Ankunftszeit muss in der nächsten Zeile auf der Parkscheibe vermerkt sein.
Beispiel: Sie parken Ihr Fahrzeug um 9:20 Uhr. Sie legen Ihre Parkscheibe auf die 9:30-Uhr-Linie und dürfen dann bis 10:30 Uhr parken.
Maximal 1 Stunde Parkdauer – 7 Tage die Woche
In dieser Zone ist das Parken zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, auf maximal 1 Stunde begrenzt.
Maximale Parkdauer 30 Minuten – 7 Tage die Woche
In dieser Zone dürfen Sie zwischen 6:00 und 24:00 Uhr maximal 30 Minuten parken , auch an Wochenenden und Feiertagen.
Maximal 3 Stunden Parkdauer – 7 Tage die Woche
Auf Parkplätzen, die als Ladestationen für Elektroautos reserviert sind, dürfen Sie zwischen 9:00 und 18:00 Uhr maximal 3 Stunden parken , auch an Wochenenden und Feiertagen.
Standorte von Ladestationen für Elektroautos
Ausnahme: Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Inhaber eines Behindertenparkausweises dürfen in den blauen Zonen unbegrenzt parken. Der Behindertenparkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.
Verstöße
Für folgende Verstöße wird eine Steuer in Höhe von 40,00 € erhoben:
- Parken länger als die zulässige Zeit
- Die Parkscheibe darf nicht sichtbar angebracht werden.
- Wechseln Sie die Parkscheibe, ohne das Fahrzeug zu bewegen.
Blaue Zone
DE HAAN
PERMANENTE BLAUE ZONE
- Stationsstraat (einschließlich des Parkplatzes hinter dem Gebäude in der Stationsstraat 27)
- auf dem Marktplatz entlang des Driftwegs
- auf dem Marktplatz (Gemüsemarkt) entlang der Marktstraat / Wenduinsesteenweg
- Nieuwstraat (Nordseite), von der Ecke Stationsstraat bis zur Kreuzung mit Monicastraat
- Monicastraat, auf den fünf Parkplätzen an der Südseite der St.-Monica-Kirche
- Marktstraat (Nordseite)
- Koninklijke Baan (N34), beim Ferienbetreuungszentrum „Zeelinde“ über eine Länge von 35 m
- Koninklijke Baan (N34), an den beiden Parkplätzen vor Hausnummer 28, gegenüber dem Geldautomaten Batopin
- Leopoldplein, an den vier Parkplätzen in der Nähe der Hausnummern 9 und 11
WENDUINE
PERMANENTE BLAUE ZONE
- Parkplatz Brugsesteenweg 9 (in der Nähe des städtischen Lagers)
- Kerkstraat, Abschnitt zwischen den Hausnummern 74-76/77 bis zur Kreuzung mit der de Smet de Naeyerlaan und der Leopold II-laan
- Langestraat, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Jan Devosstraat
- Oostlaan, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Leopold Brionstraat
- Delacenseriestraat, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Zuidstraat
- Zuidstraat, Abschnitt zwischen der Delacenseriestraat und der Pauwaertstraat
- Pauwaertstraat, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Zuidstraat
VORÜBERGEHENDE BLAUE ZONE – vom ersten Samstag der Osterferien bis zum 30. September
- de Smet de Naeyerlaan, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Leopold Brionstraat
- Delacenseriestraat, Abschnitt zwischen Zuidstraat und Leopold II-laan
- Graaf Jansdijk
- Leopold II-laan, Abschnitt zwischen Kerkstraat und Van Molstraat
- Südseite des Zeedijk-Wenduine, Abschnitt zwischen Demeyhelling und Manitobahelling, nur wenn der Verkehr auf dem Zeedijk-Wenduine erlaubt ist
- Manitobahelling
- Van Gansberghehelling
Bitte beachten Sie: Diese Verordnung gilt für die Gemeinde De Haan. Sie gilt nicht für jede Gemeinde oder Stadt in Belgien.


