Zugang zum Deich

Fahrrad

Der Fahrradverkehr ist in beide Richtungen jederzeit gestattet.

Drei- und Vierräder (Lastenfahrräder, Go-Carts, Handbikes etc.) mit einer maximalen Breite von 1 Meter haben immer Zugang zum Deich.

Auf öffentlichen Straßen und auf allen anderen öffentlichen Plätzen des Gemeindegebiets ist das Skateboarden mit Ausnahme der von der Gemeinde dafür vorgesehenen Flächen strengstens verboten.

Auto

Der Deich im De Haan ist für den Durchgangsverkehr zugänglich:

  • Vom 1. Oktober bis zum ersten Samstag der Osterferien: zwischen 8 und 11 Uhr
  • Vom ersten Samstag der Osterferien bis einschließlich 30. September: zwischen 6:00 und 11:00 Uhr

Der Deich im Wenduine ist für den Durchgangsverkehr zugänglich:

  • Vom 1. Oktober bis zum ersten Samstag der Osterferien: unbegrenzt
  • Vom ersten Samstag der Osterferien bis einschließlich 30. September zwischen 6:00 und 11:00 Uhr

Ausnahme: Inhaber einer Zugangskarte oder eines Berechtigungsnachweises.

Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeit auf dem Seedeich ist auf 20 km/h begrenzt.

Parken

Das Parken ist verboten, außer auf dem Deich im Wenduine auf den abgegrenzten Parkplätzen im Gebiet zwischen Demeyhelling und Manitobahelling.

Ab dem ersten Samstag der Osterfeiertage bis einschließlich 30. September ist die Parkzeit an diesen Orten auf 1 Stunde begrenzt und es besteht Parkscheibenpflicht (blaue Zone).